Außerordentliche Mitgliederversammlung

Tagesordnung:
1. Eröffnung der außerordentlichen Mitgliederversammlung und 1. Begrüßung der Mitglieder; 2. Wahl des Versammlungsleiters; 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit; 4. Erläuterung der Notwendigkeit der Satzungsänderung; 5. Diskussion; 6. Abstimmung über die Satzungsänderung; 7. Schlusswort und Beendigung der außerordentlichen 1. Mitgliederversammlung.
Folgende Satzungsänderung wurde geplant und von der Mitgliederversammlung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 08.12.2010 einstimmig beschlossen.
§ 17 (Änderung)
Auflösung
1. Über die Auflösung der TSG entscheidet eine hierfür besonders einzuberufende MV mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten.
2. Bei Auflösung der TSG oder Wegfall des Zwecks gemäß § 2 dieser Satzung fällt das Vermögen der TSG, soweit es Ansprüche aus Darlehensverträgen derMitglieder übersteigt, der Stadt Lübben (Spreewald) zu, die es unmittelbar und ausschließlich für die in § 2 dieser Satzung aufgeführten Zwecke zu verwenden hat.
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